Diese Internetseiten befinden sich noch im Aufbau!
Wir bitten um ihr Verständnis, dass an einigen Stellen
deswegen noch Inhalte fehlen. So auch an dieser Stelle.
Wünschen Sie weitere Informationen zu dieser Ferienunterkunft,
so wenden Sie sich bitte direkt an die Vermieter!
Sie können am besten kurz dort anrufen, die Telefonnummer finden Sie
auf der Startseite oder wenn Sie links auf den Button Kontakt klicken.
Oder Sie schreiben eine Mail, klicken Sie dazu bitte hier.
Liebe Gäste!
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den glücklicherweise immer geringer werdenden Einschränkungen wegen des Covid-19-Virus (Corona)!
Alle Gäste dürfen von uns beherbergt werden, wenn bestimmte Rahmenbedingungen nachhaltig erfüllt bleiben! Seien Sie uns bitte herzlich willkommen!
Auch jetzt gibt es allerdings noch gewisse Bestimmungen zu Ihrer Sicherheit insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen – zum Beispiel können kurzfristig unter bestimmten Bedingungen Corona-Tests vor und während der Reise vorgeschrieben werden.
Als Ihre Gastgeber müssen wir uns nach den vorgegebenen Corona-Verordnungen unseres Landkreises richten, die wiederum auf den Corona-Verordnungen unseres Bundeslandes beruhen. Wir dürfen außerdem entscheiden, statt der unter bestimmten Umständen für uns geltenden Pflicht zur sogenannten 3-G-Regel zusätzlich nur nach der sogenannten 2-G-Regel arbeiten zu wollen, weil das in unserem speziellen Fall die einzige für alle Gäste und uns selbst wirklich sichere Lösung sein kann.
Bitte informieren Sie sich am besten zunächst vor Ihrer Buchung und dann noch einmal kurz vor Ihrer Reise über eventuell bestehende Reiseeinschränkungen. Möglicherweise sind Reisen nur für bestimmte Zwecke erlaubt und z. B. sind bei uns zeitweilig oder auch grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die sogenannte 3-G-Regel oder sogar die sogenannte 2-G-Regel und ähnliche Beschränkungen sind möglicherweise in Kraft. Bitte erkundigen Sie sich also vor Ihrer Anreise, wie wir zum Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes die Schutzmaßnahmen in unserem Haus handhaben.
Die Einschränkungen bestehen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und auch wir, Ihre Gastgeber, müssen vielleicht kurzfristig auf die Situation und die neuesten Verordnungen unseres Bundeslandes oder unseres Landkreises reagieren oder möchten oder müssen uns den aktuellen Gegebenheiten anpassen.
Die Einschränkungen können sich jeweils kurzfristig ändern, es kann Erleichterungen geben oder auch weitergehende Einschränkungen.
Die jeweils geltenden offiziellen Beschränkungen sowie die besonderen Regeln für Ihren Urlaub finden Sie in der Regel sehr leicht mit bestimmten Suchbegriffepaaren in den einschlägigen Suchmaschinen. Zum Beispiel geben Sie ein "In welchem Landkreis liegt Ortsname?" und dann geben Sie ein "Corona Verordnung Landkreis".
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat die in den Bundesländern derzeit geltenden Verordnungen zusammengetragen:
https://www.deutschertourismusverband.de/service/informationen-zum-coronavirus/laenderverordnungen.html
Wir prüfen nahezu täglich nach bestem Wissen und Gewissen die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den eben genannten Internetseiten. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der dort enthaltenen Informationen können wir dennoch nicht übernehmen.
Während derjenigen Zeiten, zu denen touristische Aufenthalte für bestimmte Personenkreise oder auch generell für alle Personen erlaubt sind, kann es zu anderen Einschränkungen kommen, z. B. sind vielleicht gastronomische Betriebe nicht in vollem Umfang tätig wie aus anderen Jahren gewohnt. Oder vielleicht gibt es auch hier und dort gewisse Einschränkungen des Umfanges der Angebote öffentlicher touristischer Einrichtungen, Schwimmbäder, Sauna- und Freizeitanlagen und so weiter.
Sie können auch über die auf diesen Internetseiten genannten Wege Kontakt zu uns aufnehmen, wir helfen Ihnen, die vielen Informationen einzuschätzen, zum Beispiel über das im Menü ("Kontakt") oben auf unserer Internetseite aufzurufende Kontaktformular.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und einen schönen Urlaub und dass Sie hier bei uns in gesunder frischer Luft Ihren Urlaub verbringen werden!
Ein „Tief“ ist ein Kanal, der der Entwässerung des vom Deich völlig eingeschlossenen Festlandes der ostfriesischen Halbinsel dient. Irgendwie muss das Land ja entwässert werden, da keine natürlichen Wasserabflüsse vorhanden sein können, welche den Deich durchlöchern würden.
Diese Entwässerungskanäle liegen meist sehr idyllisch und ruhig inmitten schöner Natur. Der Name „Tief“ rührt von der Tatsache, dass es sich hier um die tiefst- und größtmögliche Variante solcher Kanäle handelt.
Zum Entwässern wurde im Laufe der Jahrhunderte ein umfangreiches Kanalsystem geschaffen, dass von kleinen Gräben in immer größer werdende Kanäle führt. In den „Siel“-Orten gibt es dann die großen „Siele“ – mit Schöpfwerken, um auch bei höheren Wasserständen noch Wasser abführen zu können oder einfach nur mit großen „Siel“-Toren.
Das Kanalsystem führt von ersten kleinen Gräben rund um die Felder der Bauern in immer größer werdende Gräben und Kanäle und später dann durch die Siele in den Sielorten in die Nordsee (z. B. in Bensersiel, Dornumersiel, Harlesiel und anderen mehr).
Bis Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Entwässerungs-Kanäle intensiv als Wasserstraßen genutzt. In früheren Jahrhunderten waren die Siele eine wichtige Steuer-Einnahmequelle. So kam es, dass zum Beispiel in Dornumersiel/Westeraccumersiel zwei Häuptlingsfamilien (die Häuptlinge des Harlingerlandes aus Esens und die Häuptlinge der „Herrlichkeit Dornum“) direkt nebeneinander sozusagen konkurrierende Wasserwege durch den Deich betrieben. Ebenso einträglich wie die Steuer war der noch direktere Weg des Raubes durch die küstennahe Piraterie entlang der ganzen Küste.
Unser Beispiel zeigt das idyllische „Benser Tief“.
Es wurde auf einer schönen Fahrradtour von Bensersiel nach Esens
ein kleines Stück südlich von Bensersiel aufgenommen.
Das Nordsee-Heilbad Bensersiel liegt direkt am einzigartigen Naturschauspiel Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, seit 2009 UNESCO-Weltnaturerbe. Das Wattenmeer steht damit auf einer Stufe mit dem Grand Canyon in den USA oder dem Nationalpark Sagarmatha im Himalaya-Gebirge (Der höchste Berg der Erde, der acht Kilometer hohe Mount Everest, steht in diesem Nationalpark.) oder mit dem Grand Bareer Reef vor der Küste Australiens. Genauere Inforationen finden Sie z. B. unter dem Stichwort UNESCO-Welterbe bei Wikipedia, erste Informationen haben wir Ihnen in folgendem Zitat von der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz am 3. Juli 2009 aufgeschrieben:
Welterbestätten sind nach der Definition der UNESCO Zeugnisse vergangener Kulturen und einzigartige Naturlandschaften, deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Sie zu schützen ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist das Ziel des internationalen Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, das die UNESCO 1972 beschlossen hat. 167 Staaten, darunter auch Deutschland, Dänemark und die Niederlande, haben die Konvention unterzeichnet. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste der UNESCO verpflichten sich die betreffenden Staaten zu fortdauernden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen. Über die Aufnahme von Stätten in die Liste des Welterbes entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee.
Die Liste des Welterbes umfasst derzeit insgesamt 721 Stätten in 124 Ländern. Davon zählen 554 zum Kulturerbe und 144 zum Naturerbe. Weitere 23 Stätten gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. In Deutschland gibt es heute 25 Welterbestätten, darunter mit der Fossilienfundstätte Messel bei Darmstadt nur eine einzige, die zum Naturerbe erklärt wurde.
Das Wattenmeer besitzt als eines der größten Feuchtgebiete der Welt, mit zehn bis zwölf Millionen Zugvögeln jährlich, unbestritten eine international herausragende Bedeutung. Kein anderes Gebiet der Erde kann mit 13.000 km² eine größere zusammenhängende Wattfläche aufweisen, davon 10.000 km² Wattenmeerschutzgebiet (Nationalparke und Naturschutzgebiete). Deshalb verdient es das Wattenmeer, als Welterbestätte in die UNESCO-Liste des Erbes der Welt aufgenommen zu werden. Es stünde damit auf einer Stufe mit so herausragenden und weltbekannten Naturstätten wie dem Grand Canyon in den USA oder dem Great Barrier Reef vor der Küste Australiens.
Die Wattenmeeranrainer Niederlande und Deutschland haben sich auf der letzten Trilateralen Wattenmeerkonferenz im November 2005 darauf geeinigt, die Anmeldung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe auf den Weg zu bringen. Schon auf der Regierungskonferenz 1991 war vereinbart worden, eine Aufnahme in die Welterbeliste anzustreben. Auf den Folgekonferenzen 1997 und 2001 wurde der Beschluss bekräftigt und vereinbart, die Nominierung als Welterbe gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung und den relevanten Interessenvertretern vorzubereiten. Die Anerkennung als Welterbe wäre eine globale Auszeichnung für die nun seit fast einer Generation andauernden Bemühungen der Bevölkerung, Organisationen und Regierungen der Wattenmeerstaaten, das Wattenmeer zu schützen und nachhaltige Wirtschaftsweisen einschließlich der traditionellen Nutzung seiner Ressourcen zu gewährleisten.